AVGS Bildungsgutschein beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Du bist arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet und spielst mit dem Gedanken, dich selbstständig zu machen? Dann bist du vermutlich schon über den Begriff AVGS gestolpert – manchmal auch im Zusammenhang mit „Bildungsgutschein“. 

Genau das sorgt oft für Unsicherheit: 

  • Wer bekommt einen AVGS? 
  • Wie beantragt man ihn? 
  • Was muss man vorlegen? 
  • Und worauf solltest du achten, damit der Antrag nicht scheitert?


In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie du einen AVGS beantragen kannst, was realistisch ist – und wie du dich gut auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorbereitest.

Kurz erklärt

  • AVGS = kostenfreies Gründungscoaching 
  • Beantragung über Agentur für Arbeit / Jobcenter 
  • Gute Vorbereitung erhöht die Chancen 


Mehr zum Thema: Wissenswertes Unternehmensgründung
Passende Leistung: AVGS-Gründungscoaching

Was ist ein AVGS überhaupt?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgegeben und ermöglicht geförderte Maßnahmen – unter anderem ein Gründungscoaching.

Wichtig zu wissen💡:

  • Der AVGS ist kein Geldbetrag
  • Er ist keine Garantie für eine Förderung
  • Er ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit


Für Menschen mit Gründungsabsicht bedeutet der AVGS:

Du kannst dich professionell auf deine Selbstständigkeit vorbereiten, ohne selbst für das Coaching zahlen zu müssen.

 

Wer kann einen AVGS beantragen? Voraussetzungen erklärt.

Einen AVGS kannst du beantragen, wenn du: 

✅ arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bist 

✅ ALG I oder ALG II beziehst 

✅ und eine berufliche Perspektive suchst 


Ein Rechtsanspruch auf den AVGS besteht nicht. Die Entscheidung liegt immer bei deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.


👉 Entscheidend ist nicht, ob du „darfst“, sondern wie gut du dein Anliegen erklärst.

Der AVGS ist kein Automatismus – gute Vorbereitung macht den Unterschied

Wo und wie beantrage ich einen AVGS?

Der AVGS wird in der Regel nicht automatisch vergeben.

Du beantragst ihn im Gespräch mit deiner zuständigen Ansprechperson bei:

  • der Agentur für Arbeit oder
  • dem Jobcenter

Das kann im persönlichen Termin, telefonisch oder im Rahmen eines Beratungsgesprächs erfolgen.

💡 Tipp: 

Viele unterschätzen dieses Gespräch. Gemeinsam mit der Starthilfe Bildungswerk GmbH unterstütze ich dich dabei, dieses Gespräch gut vorzubereiten.


Konkret heißt das:

  • wir klären gemeinsam, wie du dein Vorhaben sinnvoll formulierst
  • wir helfen dir, dein Ziel klar zu beschreiben
  • wir sorgen dafür, dass der AVGS inhaltlich passend beantragt wird


👉 So gehst du nicht unvorbereitet in das Gespräch – und vermeidest typische Ablehnungsgründe.

 

Was benötige ich für die Beantragung?

💡 Gut zu wissen:

Du brauchst keinen fertigen Businessplan und keine Gewerbeanmeldung, um einen AVGS zu beantragen.

Hilfreich sind jedoch:

  • eine kurze Beschreibung deiner Geschäftsidee (auch grob)
  • deine Motivation für die Selbstständigkeit
  • eine realistische Einschätzung deiner Situation
  • ggf. dein beruflicher Hintergrund


Wenn du unsicher bist, was sinnvoll ist und was nicht, unterstützen wir dich auch hier bei der Vorbereitung.

 

Wie läuft das Gespräch mit der Agentur für Arbeit ab?

Im Gespräch geht es nicht darum, eine perfekte Idee zu präsentieren. Es geht darum zu zeigen, dass du dir ernsthaft Gedanken machst und Unterstützung brauchst, um eine tragfähige Perspektive zu entwickeln.


Typische Fragen sind:

  • Warum möchten Sie sich selbstständig machen?
  • Wie realistisch schätzen Sie Ihr Vorhaben ein?
  • Warum ist ein Gründungscoaching sinnvoll?


❗Wichtig:

Sprich nicht von einem „Traum“, sondern von einem nächsten beruflichen Schritt, den du strukturiert prüfen möchtest.

 

Häufige Fehler bei der AVGS-Beantragung

❗Diese Punkte führen häufig zu Problemen:

  • zu früh von „fertiger Gründung“ sprechen
  • den AVGS als Selbstverständlichkeit darstellen
  • keine klare Zielrichtung haben
  • AVGS und Gründungszuschuss verwechseln


Der AVGS ist Vorbereitung, nicht Finanzierung.

 

Was ist mit Nebenerwerb?

Eine häufige Frage lautet: Kann ich einen AVGS beantragen, wenn ich nebenbei etwas verdiene oder testen möchte?

Grundsätzlich gilt:

  • Der AVGS bezieht sich auf das Coaching, nicht auf deine Einkünfte.
  • Wichtig ist, dass du weiterhin als arbeitslos oder arbeitssuchend geführt wirst.
  • Umfang und Art eines Nebenerwerbs sollten transparent kommuniziert werden.


Beim ALG I gilt:
Solange du unter 15 Stunden pro Woche bleibst und der Verdienst gering ist, kann ein Nebenerwerb zulässig sein. Die genauen Regelungen solltest du immer mit deiner Agentur klären.


👉 Auch hier helfen wir dir, das sauber einzuordnen.

Du musst nicht alles wissen – aber wissen, was der nächste sinnvolle Schritt ist.

Was passiert nach der Bewilligung des AVGS?

Nach der Bewilligung kannst du:

  • den zertifizierten Anbieter frei wählen
  • das Gründungscoaching starten
  • die Termine individuell vereinbaren


Das Coaching selbst findet vollständig online statt und ist strukturiert sowie modular aufgebaut.


👉 Mehr zum Ablauf und zu den Inhalten findest du auf meiner Seite ► AVGS Gründungscoaching.

 

Häufige Fragen zum AVGS

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Das hängt vom Gutschein ab – meist einige Wochen bis Monate.


Kann ein AVGS abgelehnt werden?

Ja. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.


Kann ich den Anbieter wechseln?

Solange das Coaching noch nicht begonnen hat, ist das meist möglich.


Muss ich etwas zurückzahlen?

Nein. Bei ordnungsgemäßer Durchführung entstehen für dich keine Kosten.

 

Fazit: AVGS ist eine Chance – kein Automatismus

Der AVGS kann dir helfen, deine Gründung strukturiert und realistisch vorzubereiten. Er ersetzt keine Entscheidungen, aber er schafft Klarheit.


Wenn du unsicher bist:

  • ob ein AVGS für dich sinnvoll ist
  • wie du ihn beantragen solltest
  • oder wie deine nächsten Schritte aussehen könnten


👉 dann lass uns unverbindlich sprechen.

Hinweis:

Die beschriebenen Förderbedingungen entsprechen dem Stand 01/2026.

Förderprogramme und Auslegungen der Agentur für Arbeit können sich ändern und stellen keine Garantie für eine Bewilligung dar.